Ich würde Ihnen gerne helfen, Ihre kleinen Träume mit Leben zu erfüllen
Lüheanleger, Elbblick, Nordseeluft? Lüneburger Heide, Hamburger Speicherstadt, Zoo-Besuch oder Boltenhagen? Lassen Sie sich entführen!
Hofcafé im Alten Land, Lieblingsplatz an der Elbe oder Genusswelt? Sie haben die Wahl!
Klassik, Open Air, Schlosskonzert? Große Bühne in Hamburg – kleiner Saal in Buxtehude; was darf es sein?
• Verabredungen zum Frühstück
• Kochevents zum Genießen und Austauschen
• Gemeinschaftsausflüge in Kleinstgruppen
• gemeinschaftliches Kaffeetrinken im Mehrgenerationenhaus Horneburg
Mitglied als Gedächtnistrainerin im Bundesverband Gedächtnistraining e.V.
Worum geht es beim ganzheitlichen Gedächtnistraining genau?
Ganzheitlich bedeutet, dass nicht nur das Wohlbefinden von Körper, Geist und Seele hier einfließt, sondern auch die Hemispären, dass heißt die rechte und linke Gehirnhälfte, eine Rolle spielen und das Training durch Elemente von Anspannung und Entspannung unterstützt wird. Auf diese Art werden die folgendenden 12 Schwerpunktbereiche des Ganzheitlichen Gedächtnistrainings gefördert:
• die Wahrnehmung
• die Merkfähigkeit
• die Konzentration
• das Assoziieren
• die Flexibilität des Denkens
• die Wortfindung
• die Formulierung
• das Strukturieren
• das logische Denkvermögen
• das Erkennen von Zusammenhängen
• die Urteilsfähigkeit
• sowie Phantasie und Kreativität
Dies erfolgt durch abwechlungsreiches, spielerisches Training, bei dem der Spaß im Vordergrund steht. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Gedächtnistrainerin bin ich seit 2019 Mitglied im Bundesverband Gedächtnistraining e.V.
mobil & mittendrin ist ein Begleitservice vornehmlich für Senioren und Frauen, mit dem Schwerpunkt der aktivierenden Begleitung im Alltag.
Ich bin in Buxtehude geboren und dort aufgewachsen und lebe nunmehr seit mehr als 30 Jahren in der schönen Region des Alten Landes.
Im Jahr 2016 habe ich meinen Begleitservice gegründet mit dem Ziel, Begleiterin und Unterstützerin von älteren Menschen im Alltag zu sein, entsprechend meiner Motivation: „Niemand sollte außen vor und alleine sein, denn es gibt – gerade in unserer Region – soviel Schönes zu entdecken.“
Seit dieser Zeit habe ich mich kontinuierlich fortgebildet und meine berufliche Kompetenz stetig erweitert.
Mit dem Abschluss der Ausbildung zur Ganzheitlichen Gedächtnistrainerin beim Bundesverband Gedächtnistraining e.V. im März 2021 habe ich mir ein zweites und meine Arbeit sinnvoll ergänzendes Standbein geschaffen. Ich biete seitdem Gedächtnistrainingskurse in Begegnungsstätten und Seniorenwohnanlagen der Umgebung sowie bei der Volkshochschule in Buxtehude und Einzeltraining an.
Anlaufstellen für Senioren: Seniorenarbeit im Landkreis Stade • Partnerschaftliche Zusammenarbeit: www.die-helfenden-engel.de
Impressum • Datenschutz
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Sie entrichten je Stunde Begleitung € 22,50* an mich als Ihre Begleitung.
Hinzu kommt eine Kilometer-Pauschale ab einer Fahrtleistung von mehr als 8 Kilometern zur Deckung meiner Benzinkosten. Dies gestaffelt entsprechend der tatsächlich gefahrenen Kilometer. Hinzu kommt für Sie der tatsächliche Verzehr im Café oder Restaurant für Sie und mich, unsere Eintrittsgelder oder Nebenkosten, wie z.B. Parkgebühren. Oder im Bedarfsfall auch Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Wenn ich Sie ins Theater oder Konzert begleite, entsteht Ihnen der Stundensatz nur für die Fahrt / Begleitung vor und nach der Veranstaltung, nicht jedoch während der Vorstellung.
Theater-Besuch
Ich hole Sie Zuhause ab, wir fahren zum Theater, die Fahrstrecke beträgt insgesamt 40 km = Fahrtkostenpauschale € 7,10, d. h. 1 ½ Stunden Begleitung für die Zeit vor und nach der Vorstellung = € 40,85 zuzüglich der Theaterkarten für einen unterhaltsamen Abend.
Café-Besuch
Nach Abholung bei Ihnen Zuhause fahren wir insgesamt 20 km und sind 2 Stunden gemeinsam unterwegs, = € 48,60 zuzüglich unseres Verzehrs im Café.
Besuch eines Kunsthandwerkermarktes
Nach Abholung bei Ihnen Zuhause fahren wir insgesamt 60 km = Fahrtkostenpauschale € 10,80, unser Ausflug dauert insgesamt 3 Stunden = € 67,50 für die Begleitung = insgesamt € 78,30, zuzüglich etwaiger Kosten für das leibliche Wohl, für einen gemütlichen Marktbummel.
Begleitung zum Arzt oder zur Fußpflege an Ihrem Wohnort
Keine zusätzlichen Fahrtkosten, da wir nicht mehr als 8 Kilometer fahren. Fahrtzeit insgesamt 30 Minuten plus 1 Stunde Wartezeit beim Arzt = € 33,75.
Gern kann ich die Wartezeit nutzen, um für Sie einzukaufen.
* Mindestgebühr: € 6,00 ab einer Viertelstunde Tätigkeit für Sie
Für das Gedächtnistraining gilt für das Einzeltraining ein Stundensatz von € 28,00.
Für das Gruppentraining werden € 5,00 pro Stunde und Teilnehmer, zuzüglich Materialkostenumlage, erhoben.
Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Seit 28.02.2024 bin ich gem. § 45a SGB XI und 45b Abs. 1 Nr. 4 SGB XI vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkannt, für die von mir erbrachten Leistungen
1. Einzelbetreuung
2. Entlastung im Alltag
über den Entlastungsbetrag in Höhe von € 125,00 monatlich, auf den Sie Anspruch haben, wenn Sie mindestens über den Pflegegrad 1 verfügen, abzurechnen.
Wenn Sie als privat pflegende Person in der Pflege Ihres Angehörigen (ab Pflegegrad 2) verhindert sein sollten, um sich beispielsweise selbst eine Auszeit zu gönnen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.
Kosten, die Ihnen dann für meine Tätigkeit im Rahmen der Betreuung der zu pflegenden Person, d.h. beispielsweise für die Erledigung des Einkaufs, für begleitende Fahrten, für aktivierende Gesprächsführung oder Gedächtnistraining entstanden sind, können Sie dann bis zu einem Höchstbetrag von jährlich € 1.612,00 (zuzüglich 50 % Mittel aus der Kurzzeitpflege, die evtl. nicht in Anspruch genommen wurden, = plus
€ 806,00 = € 2.418,00 insgesamt jährlich) bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Wenn die Verhinderungspflege stundenweise erfolgt, d.h. unter 8 Stunden täglich
innerhalb von 2 Tagen, erfolgt keine Kürzung Ihres Pflegegeldes.
Im Haushalt erbrachte Betreuungsleistungen sind im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gem. § 35 a Abs. 2 und 4 EStG bis zum Höchstbetrag von € 4.000,00 im Jahr als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzbar.
Fahrten im Bereich der Gesundheit, z.B. Arztfahrten, können als außergewöhnliche Belastungen (Krankenkosten) geltend gemacht werden.